In den Gewerbegebieten sind straßenseitige Fassaden, die
fensterlos oder mit Fensterabständen von mehr als 5 m in
der Wandlänge sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen
wuchsstarker und standortgerechter Arten zu begrünen; je
2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.