In den Baugebieten sind die Flachdächer der obersten
Geschosse und die Dächer bis zu einer Neigung von
20 Grad von Gebäuden mit einem mindestens 12 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen
sind auf bis zu 30 v. H. dieser Dachflächen Flächen für
nicht aufgeständerte technische Anlagen und zur Belichtung
sowie die für deren Wartung notwendigen Flächen.