Im mit „WA 1“ bezeichneten Gebiet ist auf jedem an der Paul-Sorge-Straße liegenden Grundstück im Falle der Neubebauung ein für den Star geeigneter Nistkasten anzubringen, sofern die Grundstücksbreite von der Straße aus gesehen weniger als 30 m beträgt. Bei Grundstücksbreiten ab 30 m Länge sind je Grundstück zwei, bei Grundstücksbreiten ab 60 m Länge drei Staren-Nistkästen anzubringen. Die Nistkästen sind auf etwa 4 bis 6 m Höhe an Gebäuden oder Bäumen mit Ausrichtung nach Osten oder Südosten anzubringen. Bei Verlust der angebrachten Nistkästen sind diese gleichwertig zu ersetzen.