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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt10
    xpPlanDate
    • 1981-07-02
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind bauliche Anlagen des Hochbaus nur innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Clubhäuser und andere bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume nicht mehr als 5,0 m, für Hallen nicht mehr als 10,0 m über Geländeoberfläche betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung