Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind
durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens
30 vom Hundert des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs
decken. Im begründeten Einzelfall können
Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen
Gründen zugelassen werden.