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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli26
    xpPlanDate
    • 2016-12-02
    schluessel
    • §2 Nr.9.1
    text
    • Im besonderen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit auf den Flurstücken 859 bis 861 der Gemarkung St. Pauli Süd, im Kerngebiet entlang der Simon-von- Utrecht-Straße sowie im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit bis zu einer Tiefe von 30 m, gemessen von der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie der Simon-von-Utrecht-Straße, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung