Im besonderen Wohngebiet entlang der Straße Kleine
Freiheit auf den Flurstücken 859 bis 861 der Gemarkung
St. Pauli Süd, im Kerngebiet entlang der Simon-von-
Utrecht-Straße sowie im allgemeinen Wohngebiet entlang
der Straße Große Freiheit bis zu einer Tiefe von 30 m,
gemessen von der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie
der Simon-von-Utrecht-Straße, sind Schlafräume zur
lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/
Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten
ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten,
sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite
orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer
Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit
teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese
baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der
Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel kleiner
65 dB(A) erreicht wird.