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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen51-Lokstedt51
    xpPlanDate
    • 2006-07-07
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 1,5 m zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen. Soweit die Überschreitungen der Baugrenzen in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist dort eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m über Gelände einzuhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung