An neu errichteten Gebäuden auf den Flurstücken 1855
und 1856 der Gemarkung Ottensen sind je Flurstück mindestens
zwei Nistkästen für Mauersegler, zwei Nistkästen
für Halbhöhlenbrüter sowie drei Flachkästen als Quartiere
für Fledermäuse in fachlich geeigneter Weise anzubringen
und dauerhaft zu erhalten.