Die Bebauung im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet südlich der verlegten Elbgaustraße / westlich der Kieler Straße ist durch bis in die Dachzone hineingeführte Einschnitte, Höhenversätze oder Vorsprünge deutlich zu gliedern. Die Länge eines ungegliederten Fassaden- und Dachabschnittes soll 25,0 m nicht überschreiten.