Im urbanen Gebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet sind
die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen, Aufenthaltsräume
in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und Ähnliches mindestens
mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-
Maß R’w,ges = 40 dB, die Büroräume und Ähnliches
mindestens mit einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-
Maß R’w,ges = 35 dB auszuführen.