• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_b75e3adf-a95d-4d5a-92b0-a34c521babda

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg96
    xpPlanDate
    • 2019-12-02
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien auf je einem Drittel der Fassadenlänge bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig. Balkone und Loggien, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig. Ausgenommen von der Beschränkung auf je ein Drittel der Fassadenlänge sind Balkone, die die Baugrenze des untersten Geschosses nicht überschreiten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung