• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_b7d2111c-713b-4b33-b0f2-6e9cf1a9c093

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_b7d2111c-713b-4b33-b0f2-6e9cf1a9c093
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt12
    xpPlanDate
    • 1965-09-24
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Im Wohngebiet sollen die Dächer höchstens 35 Grad, im Kern- und Gewerbegebiet höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden zulässig. Es ist nur Fernheizung zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung