Außenleuchten sind nur mit insektenfreundlichen
Leuchtmitteln in Form von LED-Lampen, Natriumdampf-
Niederdrucklampen oder vergleichbaren Leuchtmitteln
zulässig. Die Leuchtanlagen sind zu den Maßnahmenflächen
und zu den Knicks abzuschirmen oder so zu
erstellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen
vermieden werden.