Werbeanlagen, die sich nach Richtung, Größe und Höhenlage auf die Bundesautobahn (BAB) A 25 ausrichten, sind unzulässig. Anlagen der Innen- und Außenbeleuchtung sind blendfrei für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 25 und der Anschlussstelle Hamburg-Allermöhe zu gestalten.