Auf den mit „(1)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern ist ein Knickwall aufzusetzen
und mit knicktypischen Sträuchern und Bäumen zu
bepflanzen. Auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind, soweit
nicht schon vorhanden, knicktypische Sträucher und
Bäume anzupflanzen. Auf den Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern und den Flächen für die
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist die Bepflanzung
bei Erhaltung von Einzelbäumen alle 8 bis 12 Jahre
auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind
durch Nachpflanzungen zu schließen.