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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel28
    xpPlanDate
    • 2019-01-09
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Auf den mit „(1)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Knickwall aufzusetzen und mit knicktypischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind, soweit nicht schon vorhanden, knicktypische Sträucher und Bäume anzupflanzen. Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist die Bepflanzung bei Erhaltung von Einzelbäumen alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung