Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Es sind nur Einzelhandelsbetriebe, ausnahmsweise Schank- und Speisewirtschaften sowie im Obergeschoß der zweigeschossigen Bebauung Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.