• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_bb2ff8b6-8b7e-4db7-9cda-fb3bed3a040f

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_bb2ff8b6-8b7e-4db7-9cda-fb3bed3a040f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung