Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte,
einheimische Laubgehölze, für Bäume standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu
erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden
Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und
Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte
Gehölze mit einer Höhe von mindestens 125 cm zu verwenden.