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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst17
    xpPlanDate
    • 2018-11-22
    schluessel
    • §2 Nr.17
    text
    • Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze, für Bäume standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze mit einer Höhe von mindestens 125 cm zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung