Die übrigen Dachflächen in den Mischgebieten sind mit
Ausnahme der gemäß Nummer 9 zulässigen Anlagen und
technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem
mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern
zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens
20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau
intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden.
Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.