Im Plangebiet sind zur Beleuchtung der privaten und
öffentlichen Grün- und Wegeflächen nur Beleuchtungsanlagen
wie zum Beispiel Natriumdampf-Niederdrucklampen
oder LED-Lampen zulässig, die ein für Insekten wirkungsarmes
Spektrum aufweisen. Die Lichtquelle ist zu
den umgebenden Grünflächen und zum Baumbestand hin
abzuschirmen.