Im gesamten Plangebiet sind bei Putzbauten für die Fassadengestaltung
helle gedeckte Farbtöne zu verwenden. Bei
einer Verblendung mit Vormauersteinen sind weiß gestrichene
oder geschlämmte Ziegelsteine zu verwenden. Sichtbares
Fachwerk, Holzverkleidungen oder die Kombination
der genannten Materialien sind zulässig. Materialien,
die andere Materialien vortäuschen, sind unzulässig.