• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_bcf97cbc-7f50-47ac-ab9b-25a419f09e5f

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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • In den Baugebieten und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung