Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z" bezeichneten Wohngebieten die mit „Z" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie die im geltenden Teilbereich des Bebauungsplans Billstedt 90 mit „(M)" bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zugeordnet.