Im Wohngebiet beträgt der Bauwich bei eingeschossiger offener Bauweise mindestens 3,0 m. An der Max-Halbe- Straße, dem Kapellenweg, der Heinrich-Heine-Straße und der Lönsstraße genügt ein Bauwich von 1,5 m zu einer Grundstücksseite, wenn auf zwei benachbarten Baugrundstücken ein Doppelhaus errichtet wird. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.