In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens
folgende Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens
extensiv zu begrünen: im „WA 2“ mindestens
90 m², im „WA 3“ mindestens 320 m², im „WA 4“ mindestens
270 m², im „WA 6“ mindestens 480 m² und im „WA 7“
mindestens 540 m².