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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek65
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    schluessel
    • §3 Nr.1.2
    text
    • Für die Wohngebiete sowie die Gemeinbedarfsflächen gilt: Außerhalb der in Nummer 1.1 genannten Bereiche sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu verblenden oder als Putzbauten in hellen Farbtönen auszuführen. Für einzelne Architekturteile können andere Baustoffe - wie Holz, Stahl und Glas - zugelassen werden, wenn Putz- oder Verblendmauerwerk vorherrschend bleibt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung