• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_c19e08a4-ea86-4cb1-b66d-e9f309bf1021

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt15
    xpPlanDate
    • 1965-06-01
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist für die Nutzung der Flurstücke 695, 696 und 2612 der Gemarkung Oldenfelde bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung