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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt12
    xpPlanDate
    • 2002-04-11
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im reinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung