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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland23
    xpPlanDate
    • 2017-03-22
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Im Industriegebiet sind - mit Ausnahme von Gebäuden und Gebäudeteilen, die der Unterbringung von Büround Verwaltungseinrichtungen dienen - die von außen sichtbaren Teile der Fassade in Metall in den Farben Grau und Weißaluminium auszuführen. Durch Architekturelemente ist eine vertikale und horizontale Gliederung der Fassaden vorzunehmen. Die Fassadenansichten von Gebäuden, die der Unterbringung von Büro- und Verwaltungseinrichtungen dienen, sind in rotem Ziegel zu verblenden. Spiegelnde Oberflächen sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung