Im Industriegebiet sind - mit Ausnahme von Gebäuden
und Gebäudeteilen, die der Unterbringung von Büround
Verwaltungseinrichtungen dienen - die von außen
sichtbaren Teile der Fassade in Metall in den Farben
Grau und Weißaluminium auszuführen. Durch Architekturelemente
ist eine vertikale und horizontale Gliederung
der Fassaden vorzunehmen. Die Fassadenansichten
von Gebäuden, die der Unterbringung von Büro- und
Verwaltungseinrichtungen dienen, sind in rotem Ziegel
zu verblenden. Spiegelnde Oberflächen sind unzulässig.