An der östlichen Gebäudeseite des denkmalgeschützten Gebäudes Sophienterrasse 14 (Flurstück 828) kann für eine eingeschossige Einhausung einer Tiefgaragenzufahrt eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einer Tiefe von maximal 4,0 m und einer Länge von maximal 30,0 m zugelassen werden. Die Zulässigkeit der Überschreitung der Baugrenze entfällt, wenn ein Bauantrag hinsichtlich der Errichtung eines Erschließungsbauwerks für die Gemeinschaftstiefgarage (GTGA 3) auf dem Flurstück 1998 gestellt und genehmigt wird.