Für die mit A bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Außenwände sind nur rotbraune Ziegelsteine in Anlehnung an das Gebäude Stubbenhuk 10 zu verwenden. Die Fassaden sollen senkrecht gegliedert werden. Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und Staffelgeschoßzone soll durch Gliederung in der Fassade erkennbar sein. Das Dach ist entsprechend der Nachbarbebauung auszuführen.