Dächer von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung,
Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.