In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Außenwände
von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt,
sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen
zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine
Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit
dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen
in Außenwandnähe zulässig.