Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Christian-F.-Hansen-Straße sind je Grundstück bis zu 1,5 m breite notwendige Unterbrechungen für fußläufige Zugänge zulässig.