Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sowie für bauliche Nebenanlagen auf den Grundstücken, wie Stützmauern, Brüstungen und Außentreppen, dürfen nur Ziegel oder Sintersteine desselben Farbtons verwendet werden. Diesen Farbton müssen auch die befestigten Flächen der Grundstücke, wie Wege und Sitzplätze, aufweisen.