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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen - außer für Sielbauarbeiten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen - unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung