Die Dachflächen der obersten Geschosse sind als Flachdächer
oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis
zu 20 Grad herzustellen und dürfen nicht als Dachterrasse
genutzt werden. Je Wohngebäude sind mindestens 70 vom
Hundert dieser jeweiligen Dachfläche mit einem mindestens
12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu
versehen und extensiv zu begrünen. Dächer von Carports
sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.