• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_c834e548-f345-4373-8062-81b6a84ac32a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek79
    xpPlanDate
    • 2016-12-13
    schluessel
    • §2 Nr.19
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Oberflächen- und Dachwasser) über offene Gräben und Mulden zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in die Wandse nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und standortgerecht zu bepflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung