Der im Nordosten des Plangebiets anzupflanzende Baum
muss einen Stammumfang von mindestens 40 cm, der im
Westen des Plangebiets anzupflanzende Baum einen
Stammumfang
von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für den im Westen
des Plangebiets anzupflanzenden Baum muss auf einer
Fläche von mindestens 25 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 2,5 m betragen. Es sind großkronige, heimische, standortgerechte Arten zu
verwenden.