In den Mischgebieten ist für je angefangene 150 m2 der nicht überbauten Grundstücks-fläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vor-handene Laubbäume können dabei angerechnet werden.