• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_c9dae448-8afe-42a6-a27e-a8ccee4160c8

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_c9dae448-8afe-42a6-a27e-a8ccee4160c8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf1
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung