Lagerplätze sind unzulässig. Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. An der Bramfelder Chaussee sind neue Gehwegüberfahrten unzulässig.