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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg24
    xpPlanDate
    • 2005-09-01
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes kleinkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 6 m² anzulegen und zu erhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung