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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt60
    xpPlanDate
    • 2017-03-23
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Im Mischgebiet sind Tankstellen nach § 6 Absatz 2 Nummer 7 und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung, insbesondere Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung