Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und Kellergeschossen sind mit Ausnahme von Wegen und Müllstandorten, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen und Kellergeschossen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.