Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von
Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern intensiv
zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen
ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer
Substrataufbau herzustellen.