Im Mischgebiet östlich des Schmuggelstiegs:
Die zum Schmuggelstieg orientierte Baugrenze kann durch Schutzdächer bis zu 2 m überschritten werden. Die Schutzdächer sind als Pultdächer mit der Neigung von 15 Grad und der Traufe parallel zur Gebäudefront anzuordnen. Es ist nur die Verwendung von farblosem Drahtspiegelglas mit einer Stahlkonstruktion zulässig. Die Schutzdächer sind für die gesamte Ladenzeile einheitlich auszuführen.