• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ccd9e6ec-f869-432b-94f8-0ac3cc1baf18

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg67-Heimfeld46
    xpPlanDate
    • 2010-11-08
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht östlich des Verkehrshafens am Treidelweg umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg und eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung