• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_cd10c5d7-fbeb-46bb-99ed-1c7388e04746

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_cd10c5d7-fbeb-46bb-99ed-1c7388e04746
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity16
    xpPlanDate
    • 2021-12-14
    text
    • Die nicht überbauten Grundstücksflächen im Kerngebiet „MK 1“ sind mit einem Anteil von mindestens 15 vom Hundert (v. H.) zu begrünen. Je 500 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 250 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen. In den zu begrünenden Bereichen sind die Flächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung