Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 35 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen.